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Grundlagen und Methoden

Der Konzernjahresabschluss der MVV Energie Gruppe nach International Financial Reporting Standards (IFRS) wird gemäß den am 30. September 2005 anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt.

Durch die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS wird die MVV Energie AG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen befreit, da die Voraussetzungen des § 292a Abs. 2 HGB erfüllt sind. Bei der Beurteilung dieser Kriterien wird der Auslegung des DeutschenStandardisierungsrates im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 1 (DRS 1) gefolgt.

Die Jahresabschlüsse der im Konzernabschluss der MVV Energie Gruppe voll und quotal konsolidierten Unternehmen unterliegen einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1 umfasst der Abschluss außer den Erläuterungen eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 sowie eine Segmentberichterstattung nach IAS 14.

Auf eine freiwillige vorzeitige Anwendung von IAS 1 (überarbeitet 2004), IAS 32 (überarbeitet 2003) und IAS 39 (überarbeitet 2003) wurde verzichtet. Die Bewertung der Rückstellung für die Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten gemäß § 6 Abs. 1 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz erfolgt auf Basis der Buchwerte der im Bestand befindlichen Emissionsrechte am Bilanzstichtag.

Zur Erhöhung der Transparenz werden nur solche Stromhandelsumsätze brutto ausgewiesen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundgeschäft „Erzeugung und Belieferung von Weiterverteilern und Endkunden mit Strom" stehen. Die Umsätze aus dem proprietären Stromhandelsgeschäft werden hingegen netto ausgewiesen. Dies bedeutet, dass lediglich die Rohmarge aus der Summe der proprietären Stromhandelsgeschäfte – im positiven Fall als Umsatzerlöse, bei einem negativen Ergebnis als Materialaufwand – ausgewiesen wird.