 Grundlagen und MethodenDer Konzernjahresabschluss der MVV Energie Gruppe nach International Financial Reporting Standards (IFRS) wird gemäß den am 30. September 2004 anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt.
Durch die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS wird die MVV Energie AG von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen befreit, da die Voraussetzungen des § 292a Abs. 2 HGB erfüllt sind. Bei der Beurteilung dieser Kriterien wird der Auslegung des Deutschen Standardisierungsrats im Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 1 (DRS 1) gefolgt.
Die Jahresabschlüsse der im Konzernabschluss der MVV Energie Gruppe voll und quotal konsolidierten Unternehmen unterliegen einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1 umfasst der Abschluss außer den Erläuterungen eine Kapitalflussrechnung nach IAS 7 sowie eine Segmentberichterstattung nach IAS 14.
Zur besseren Darstellung der Vermögens- und Finanzlage wurden die Abschlagszahlungen, die im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung von Kunden geleistet werden, erstmals an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gekürzt. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Der an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gekürzte Betrag belief sich zum 30. September 2004 auf 236.781 Tsd Euro, zum 30. September 2003 auf 220.671 Tsd Euro.
Seit Beginn des Geschäftsjahres werden zur Erhöhung der Transparenz die Umsätze aus dem proprietären Stromhandelsgeschäft netto ausgewiesen. Dies bedeutet, dass lediglich die Rohmarge aus der Summe der proprietären Stromhandelsgeschäfte - im positiven Fall als Umsatzerlös, bei einem negativen Ergebnis als Materialaufwand ausgewiesen wird. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde das Vorjahr angepasst. Der im Rahmen des Nettoausweises an den Umsatzerlösen sowie am Materialaufwand gekürzte Betrag belief sich zum 30. September 2004 auf 142.562 Tsd Euro, zum 30. September 2003 auf 247.710 Tsd Euro. Diese Ausweisänderung hat keinen Ergebniseinfluss.
Eine weitere Ausweisänderung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung betrifft die Behandlung der Ertragszuschüsse für Bau- und Hausanschlusskosten. Die vormals auf der Passivseite ausgewiesenen Ertragszuschüsse werden in der Konzernbilanz zum 30. September 2004 von den Vermögenswerten der Sachanlagen abgezogen (siehe hierzu auch Textziffer 2). Daraus resultiert eine Verminderung der Nettowerte in der Position "Technische Anlagen und Maschinen" um 184.417 Tsd Euro. In der Darstellung für das Vorjahr wurden die Nettowerte dieser Position um 182.832 Tsd Euro gekürzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir die Auflösung der Ertragszuschüsse, die bisher über die Umsatzerlöse erfolgte, entsprechend angepasst. Demzufolge mindern aufgelöste Ertragszuschüsse die Höhe der Abschreibungen der zugrunde liegenden Vermögenswerte. Im abgelaufenen Jahr betrug die Auflösung von Ertragszuschüssen 9.358 Tsd Euro, im Vorjahr 9.289 Tsd Euro. Durch die Verminderung der Umsatzerlöse bei gleichhoher Verminderung der Abschreibungen ergibt sich auch aus dieser Ausweisänderung keine Ergebnisauswirkung. |