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Die Stadt Mannheim ist alleinige Gesellschafterin der MVV GmbH. Die MVV GmbH hält 100% der Aktien an der MVV Verkehr AG, die zu 72,82% an der MVV Energie AG beteiligt ist. Deshalb ist die Stadt Mannheim als related party im Sinne von IAS 24 anzusehen. Zwischen der Stadt und der MVV Energie AG besteht ein Konzessionsvertrag, durch den die Stadt Mannheim die Versorgung Mannheims mit Strom, Fernwärme, Gas und Wasser auf die MVV Energie AG übertragen hat. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2014. Der Aufwand an die Stadt Mannheim aus dem Konzessionsvertrag belief sich im Berichtsjahr auf 18.983 Tsd. Euro (Vorjahr 18.222 Tsd. Euro).

 

Zwischen der Stadt Mannheim und der MVV Energie AG bestehen in geringem Umfang laufende Finanzbeziehungen.

 

Die Rechtsbeziehungen zwischen der MVV GmbH und der MVV Energie Gruppe sind im Rahmen mehrerer Verträge (Geschäftsbesorgung, Cash-Pooling, Umsatzsteuerumlage) definiert.

 

Der Vorstand erhält seine Bezüge ausschließlich von der MVV Energie AG. Die Bezüge der MVV Energie AG werden sowohl für die Tätigkeiten als Geschäftsführer der MVV GmbH als auch für die Tätigkeiten als Vorstand der MVV Energie AG, MVV RHE AG, MVV Verkehr AG sowie MVV OEG AG gewährt. Die Vergütung der Vorstände der MVV Energie AG setzt sich aus einer festen Vergütungskomponente und einer variablen Komponente zusammen. Die variable Komponente bemisst sich nach dem EBIT nach IFRS. Nach dem bestehenden Management-Beteiligungsprogramm 1999/2003 (gemäß der Ermächtigung des § 5 Absatz 1 der Satzung) wurde ein Teil der variablen Vergütung in Wandelschuldverschreibung ausgegeben, die bei Überschreitung der Ausübungshürden in Aktien umgewandelt werden können. Eine Umwandlung ist nicht erfolgt. Von der in der Hauptversammlung am 14. März 2003 beschlossenen Ermächtigung zur Einführung eines Management-Beteiligungsprogramms 2003/2007 wurde noch kein Gebrauch gemacht. Die Bedingungen für ein neues Management-Beteiligungsprogramm werden zur Zeit geprüft.

 

Bei einer Neuauflegung werden die Vorgaben des Corporate Governance Kodex berücksichtigt, der für außerordentliche, unvorhergesehene Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vorsieht. Die von den Gesamtbezügen anteilig auf die MVV Energie Gruppe (MVV Energie AG und MVV RHE AG) entfallenden Bezüge belaufen sich im Berichtsjahr auf 768 Tsd Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Fixum von 366 Tsd Euro, einer Tantieme von 373 Tsd Euro sowie Wandelschuldverschreibungen mit der Option zur Umwandlung in Aktien der MVV Energie AG in Höhe von 29 Tsd Euro.

 

Gemäß IAS 24 Nr. 3d gehören zu den nahestehenden Personen unter anderem auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen. Neben dem Vorstand zählen hierzu in der MVV Energie Gruppe auch die Bereichsleiter der MVV Energie AG. Diese erhalten ihre Bezüge unmittelbar von der MVV Energie AG. Die Vergütungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 1.668 Tsd Euro.

 

Die MVV Energie AG erstellte für ihr am 30. September 2003 endendes Geschäftsjahr einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG.

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr eine Jahresvergütung in Höhe von 10.000 Euro, wobei der Vorsitzende den doppelten, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt. Ferner wurde ein Sitzungsgeld von 300 Euro pro Person und Sitzung gewährt. Die gesamten Bezüge belaufen sich auf 272 Tsd Euro.

 

Weiterhin wurden drei Mitgliedern des Aufsichtsrats der MVV Energie AG Darlehen in Höhe von

31 Tsd. Euro gewährt. Die Darlehen sind mit 5,36 % zu verzinsen. Im Geschäftsjahr wurden 6 Tsd Euro getilgt.

 

Von Mitgliedern des Aufsichtsrates werden insgesamt 1.210 Aktien sowie 4.500 Bezugsrechte für Aktien der MVV Energie AG gehalten, die bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Außerdem werden Wandlungsrechte aus Wandelschuldverschreibungen für 79.500 Aktien vom Vorstand und Bereichsleitern gehalten.