wichtige Grundsätze


Selbstverständlich achten wir bei allen unseren Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit und sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wenden wir auch den Großteil der Sollvorschriften und Vorschläge des Deutschen Corporate Governance Kodex an. Wir legen besonderen Wert darauf, folgende Grundsätze einzuhalten.

 

  • Wahrung der Mitwirkungs- und Informationsrechte unserer Aktionäre:

    Wir berichten im Internet über unsere Hauptversammlung und stellen dort umfangreiche, ergänzende Informationen zur Verfügung. Im Rahmen unserer transparenten Informationspolitik legen wir neue Tatsachen mit Relevanz für den Börsenkurs (Ad-hoc- Publizität) unverzüglich offen. Dabei behandeln wir alle unsere Aktionäre gleich. Sofern Organmitglieder oder deren enge Angehörige nennenswerte Wertpapiergeschäfte mit unserer Aktie tätigen (Directors’ Dealings), teilen wir dies der Öffentlichkeit unverzüglich mit.

 

  • Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand:

    Die Befugnisse des Vorstands und der Informationsfluss zum Aufsichtsrat sind durch die Regelungen der Geschäftsordnung und die Vorgaben der vom Aufsichtsrat festgelegten Berichtsordnung klar definiert. Somit ist gewährleistet, dass der Aufsichtsrat seiner Kontrollaufgabe jederzeit zeitnah und kontinuierlich nachkommen kann. Beide Gremien stimmen die strategische Ausrichtung des Unternehmens laufend eng miteinander ab und erörtern in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung. Als weiteres Kontrollsystem ist festgelegt, dass wesentliche Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Steuerung der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken dient ein Risikomanagementund -controllingsystem.

    Der Aufsichtsrat bildet Ausschüsse zur Behandlung komplexer Sachverhalte und zu Fragen des Risikomanagements sowie der Rechnungslegung und -prüfung. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands unter Beachtung der festgelegten Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.

    Die Vorschläge zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen unter Beachtung der erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Auch hier wird die festgelegte Altersgrenze beachtet. Möglicherweise auftretende Interessenskonflikte unserer Aufsichtsratsmitglieder müssen gegenüber dem Gremium offen gelegt werden.



  • Konzernabschluss und Rechnungslegung:

    Wir informieren die Öffentlichkeit regelmäßig und umfassend über den Geschäftsverlauf und die weitere Planung der MVV Energie AG. Dabei orientieren wir uns sowohl an internationalen als auch nationalen Standards (IAS und HGB). Wesentliche Informationen veröffentlichen wir auch in englischer Sprache und auf unserer Internetseite. Wichtige Termine sind einem öffentlich zugänglichen Finanzkalender zu entnehmen.

    Der Konzernabschluss wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft und ist innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich. Hierin berichten wir auch über unsere wesentlichen Beteiligungen.


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