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Selbstverständlich achten wir bei allen unseren Maßnahmen
auf ihre rechtliche Zulässigkeit und sorgen für die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wenden wir auch
den Großteil der Sollvorschriften und Vorschläge des
Deutschen Corporate Governance Kodex an. Wir legen besonderen Wert
darauf, folgende Grundsätze einzuhalten.
- Wahrung der Mitwirkungs- und Informationsrechte unserer Aktionäre:
Wir berichten im Internet über unsere Hauptversammlung und
stellen dort umfangreiche, ergänzende Informationen zur Verfügung.
Im Rahmen unserer transparenten Informationspolitik legen wir
neue Tatsachen mit Relevanz für den Börsenkurs (Ad-hoc-
Publizität) unverzüglich offen. Dabei behandeln wir
alle unsere Aktionäre gleich. Sofern Organmitglieder oder
deren enge Angehörige nennenswerte Wertpapiergeschäfte
mit unserer Aktie tätigen (Directors Dealings), teilen
wir dies der Öffentlichkeit unverzüglich mit.
- Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand:
Die Befugnisse des Vorstands und der Informationsfluss zum Aufsichtsrat
sind durch die Regelungen der Geschäftsordnung und die Vorgaben
der vom Aufsichtsrat festgelegten Berichtsordnung klar definiert.
Somit ist gewährleistet, dass der Aufsichtsrat seiner Kontrollaufgabe
jederzeit zeitnah und kontinuierlich nachkommen kann. Beide Gremien
stimmen die strategische Ausrichtung des Unternehmens laufend
eng miteinander ab und erörtern in regelmäßigen
Abständen den Stand der Umsetzung. Als weiteres Kontrollsystem
ist festgelegt, dass wesentliche Geschäfte der Zustimmung
des Aufsichtsrats bedürfen. Zur Steuerung der mit der Geschäftstätigkeit
verbundenen Risiken dient ein Risikomanagementund -controllingsystem.
Der Aufsichtsrat bildet Ausschüsse zur Behandlung komplexer
Sachverhalte und zu Fragen des Risikomanagements sowie der Rechnungslegung
und -prüfung. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt
die Mitglieder des Vorstands unter Beachtung der festgelegten
Altersgrenze für Vorstandsmitglieder.
Die Vorschläge zur Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
erfolgen unter Beachtung der erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Auch hier wird die festgelegte Altersgrenze beachtet. Möglicherweise
auftretende Interessenskonflikte unserer Aufsichtsratsmitglieder
müssen gegenüber dem Gremium offen gelegt werden.
- Konzernabschluss und Rechnungslegung:
Wir informieren die Öffentlichkeit regelmäßig
und umfassend über den Geschäftsverlauf und die weitere
Planung der MVV Energie AG. Dabei orientieren wir uns sowohl an
internationalen als auch nationalen Standards (IAS und HGB). Wesentliche
Informationen veröffentlichen wir auch in englischer Sprache
und auf unserer Internetseite. Wichtige Termine sind einem öffentlich
zugänglichen Finanzkalender zu entnehmen.
Der Konzernabschluss wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern
geprüft und ist innerhalb von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende
öffentlich zugänglich. Hierin berichten wir auch über
unsere wesentlichen Beteiligungen.
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